Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Idealparken
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Idealparken
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung, die Beförderung des Kunden zum Flughafen Köln-Bonn, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie für alle, im Auftrag des Kunden für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen sofern ein Shuttlebus zur Verfügung steht. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Idealparken (im Folgenden Idealparken ) schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Kunden kommt, mit entsprechendem Zugang der Buchungsbestätigung seitens Idealparken, spätestens jedoch beim Einfahren des Kunden mit seinem Pkw auf das Betriebsgelände von Idealparken ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten Leistungen (Mietvertrag) zustande. Vertragspartner sind Idealparken und der Kunde, oder eine von Ihm beauftragte, oder eine in seinem Namen handelnde dritte Person. Mit dem Absenden des Auftrages des Reisenden an Idealparken erkennt er an, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Idealparken gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.Der Reisende erklärt sich mit der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er (Dritte) Idealparken gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich mitzuteilen.
3. Vertragsgegenstand
Idealparken ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die schriftlich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen, Transfer zum Flughafen und Abholung vom Flughafen nach Ankunft sofern ein Shuttlebus zur Verfügung steht.
Auf weitere Dienstleistungen von Idealparken besteht kein Anspruch. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Idealparken übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände.
Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen PKW im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Idealparken abzustellen (es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz) und mit einem Shuttle-Service zum Flughafen Köln/Bonn gefahren und bei Wiederankunft abgeholt zu werden sofern ein Shuttlebus zur Verfügung steht.
Idealparken steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Idealparken kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Idealparken bleiben hiervon unberührt.
Idealparken ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel: Der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist, ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z.B. undichter Tank u.ä.), ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde, das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
Sollte die vereinbarte/gebuchte Parkdauer aus Gründen, die weder vom Kunden noch von Idealparken zu vertreten sind (infolge höherer Gewalt) überschritten werden und muss dadurch einem anderen Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorenthalten werden, ist Idealparken berechtigt, das Fahrzeug zu versetzen oder abzuschleppen (hierzu zählen insbesondere das Überschreiten der Parkdauer infolge Fluglotsen-, Pilotenstreik; Ausfallen bzw. Verspätung von Flügen; Unwetter). Die Kosten für diese Maßnahmen sind vom Kunden zu tragen.
Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
4. Gratis-Shuttle-Service
Mit dem Mietvertrag eines Stellplatzes, bietet Idealparken dem Kunden einen Gratis Shuttle-Service zum Flughafen Köln-Bonn und zurück an,sofern ein Shuttlebus zur Verfügung steht.
Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zur Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. Idealparken ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sonder- und Sperrgepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
Der Shuttle-Service ( sofern möglich ) richtet sich individuell auf die Abreise- und Ankunftszeiten des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Hin- und Rückfahrt auch im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgen können. Idealparken behält sich in allen Fällen vor, Sammeltransporte, die mit Wartezeiten für den einzelnen Gast verbunden sind, durchzuführen. Im Rahmen des Transfers zum Flughafen und bei Abholung können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von ankommenden Flugzeugen für den Gast jedoch Wartezeiten auftreten, die von Idealparken nicht zu beeinflussen sind.
Der Rücktransport vom Flughafen zum Betriebsgelände der Firma Idealparken erfolgt nach Möglichkeit zeitnah. Der Kunde hat Idealparken nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen, damit Idealparken ein Fahrzeug zur Abholung schicken kann.
Sollte es zu Flugverspätungen kommen, sollte die Firma Idealparken unverzüglich informiert werden.
Treten bei dem Kunden nach der Landung Komplikationen jeglicher Art auf und es kommt zu Verzögerungen, ist die Firma umgehend telefonisch zu informieren.
Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von Idealparken verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen.
Stark alkoholisierte,randalierende Personen, unhöfliche oder Personen von den sich die Fahrer insbesondere Fahrerinnen belästigt fühlen sowie Personen mit auffälligem Verhalten werden von Idealparken aus Sicherheitsgründen NICHT befördert. Ein Ersatzanspruch oder ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
Auf Wunsch stellt Idealparken Kindersitze und Sitzerhöhungen kostenlos zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und Idealparken entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.
5. Verhalten auf dem Gelände
Auf dem Betriebsgelände der Idealparken gelten die Straßenverkehrsordnung nach deutschem Recht (StVO). Auf dem gesamten Gelände der Idealparken gilt das Tempolimit – Schritttempo.
Der Kunde hat die Anweisungen von Idealparken zu beachten , Ihrer Mitarbeiter und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze in der Weise abgestellt werden, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Hierbei hat der Kunde darauf zu achten, dass die Parkweise kein weiteres Fahrzeug beschädigt, oder behindert. Idealparken ist berechtigt, außerhalb der markierten Flächen und insbesondere auf den Verkehrsflächen geparkte Kraftfahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen.
Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der Trema-Parken Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Andernfalls ist Idealparken berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht gestattet, ausgenommen während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen. Auch hierbei ist den Anweisungen von Idealparken, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
Eine Einfahrt mit überbreiten Fahrzeugen ohne vorherige Rücksprache mit Idealparken ist nicht möglich.
Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Idealparken besitzt. Auf Verlangen derIdealparken, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Idealparken berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Idealparken berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Das Müll entfernen und ausscheiden von Körper Flüssigkeit auf dem Betriebsgelände von Idealparken ist untersagt.
6. Bezahlung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung.
Der Kunde verpflichtet sich mit der verbindlichen Buchung, den vereinbarten Preis bei der Ankunft am Parkplatz zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von Idealparken gegenüber Dritten. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen aus dem Vertrag (z.B. Transfer), die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet. Anreise und Rückkehrtag werden als volle Tage berechnet. Es wird nicht nach Stunden abgerechnet. Für die Flüge, die unmittelbar vor Mitternacht landen wird kein Aufpreis für einen zusätzlichen Tag berechnet, obwohl die Ankunft am Parkplatz nach 00:00 Uhr erfolgen kann. Aber für die Flüge die wegen den Vespätungen durch Fluggesellschaften statt vor Mitternacht als geplant, nach Mitternacht landen, trägt Idealparken keine Verantwortung und berechnet für einen zusätzlichen gebrochenen Parktag einen Aufschlag in Höhe von ab 10€.
Die Buchungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren.
Sollten sich plötzlich unerwartete Änderungen ergeben, muss der Kunde Idealparken vorher so schnell wie möglich per E-Mail informieren. Nur so kann die Firma Idealparken einen reibungslosen Transfer garantieren. Bei Verlängerungen ab 1 Tag wird der gesamte Parkzeitraum lt. aktueller Preisliste berechnet, abzüglich der bereits geleisteten Zahlung. Das jeweilige restliche Parkentgelt ist vom Kunden bei seiner Rückreise in bar direkt bei dem Shuttle-Personal zu bezahlen.
Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens bei Ankunft auf dem Parkplatz in bar bezahlt.
Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Idealparken nicht annimmt, bleibt der vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Idealparken verpflichtet.
Die vereinbarten Preise von Idealparken schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Idealparken kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern. Idealparken steht als Vermieter wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.
7. Rücktritt und Schadenersatz
Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Post oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Idealparken eine Rücktrittpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Idealparken kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittpauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
Unterlässt es der Kunde, Idealparken darüber zu unterrichten, dass er die Leistung nicht in Anspruch nehmen wird, ist bei Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne vorherige Unterrichtung 50% des Leistungspreises zu bezahlen.
Stornierungen einer vertraglichen Leistung können nur schriftlich (per Post oder per E-Mail) erfolgen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird, ist der Zugang der Erklärung bei der Idealparken, wobei der Zugang während der Bürozeiten erfolgen muss.
Sonderangebote, bei denen bereits bei der Angebotsausschreibung darauf hingewiesen wird, dass diese nicht umgebucht und nicht erstattet werden können, sind von den oben genannten Regelungen (Stornierung) ausgenommen und können weder zeitlich umgebucht noch erstattet werden.
Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden und noch entsprechende Stellplatzkapazität besteht. Spätere Umbuchungen und/oder Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
Sollte der Kunde nicht rechtzeitig wie gebucht am Parkplatz ankommen ist Idealparken nicht verpflicht ein Stellplatz wie den Transfer zur erbringen. Telefonische Mitteilungen über kurzfristige(unter 24 Stunden vor der Ankunft am Parkplatz) werden nicht in Betracht gezogen.
Bei der Umbuchung muss der aktuelle Preis berücksichtigt werden.
Gesetzliche Rücktritt- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Diese liegen vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens Idealparken, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
8. Haftung
I. Haftung von Idealparken
Idealparken haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die lediglich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Idealparken sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma Idealparken beruhen, soweit nicht Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder aber eine Kardinalpflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages betroffen sind. Buchbare Zusatzleistungen sind hiervon ausgenommen und gehören ausdrücklich nicht zu den Kardinalpflichten des Vertrages. Jegliche darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Idealparken bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen bleibt unberührt.
Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist Idealparken vom Schadensersatz ebenso befreit wie bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse, elementare Naturkräfte und Witterungseinflüsse auf das abgestellte Fahrzeug.
Idealparken haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z.B. durch andere Kunden oder sonstigen Personen, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt (z.B. Autoradio, Autotelefon) und persönliche Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt (Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung, Schmuck und ähnliches).
Idealparken übernimmt auch keine Haftung für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände.
Darüber hinaus übernimmt Idealparken keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Transfer an Gepäckstücken des Kunden auftreten.
Die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeugs sind nicht Vertragsgegenstand.
Idealparken ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern(sofern ein Shuttlebus zur Verfügung steht). Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Für hieraus entstehende etwaige Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, übernimmt Idealparken keine Haftung. Ersatzansprüche sind bei einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Anreise mit überbreiten Fahrzeugen ohne vorherige Rücksprache mit Idealparken.
II. Haftung des Kunden
Bei Vorliegen von Schäden ist der Mieter verpflichtet, sein Fahrzeug und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Aufsichtspersonal zu melden. Ansonsten übernimmt Idealparken keine Haftung für Schäden die im Nachhinein beanstandet werden.
Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Idealparken verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden,entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet Idealparken nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte (z.B.Reifen, Kupplung,Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von der Idealparken überbrückt sofern die Mitarbeiter Zeit dafür haben ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt.
Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (ausgenommen durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist Idealparken berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von Idealparken eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Brand, Kühlwasserverlust etc.). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.
Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat sein Fahrzeug innerhalb der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, so ist Idealparken berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. notfalls auf Kosten des Kunden abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges.
9. Datenschutz
Die zur Verfügung gestellten Daten werden von Idealparken gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Idealparken im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Köln.
Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln.